- Touren in Georgien - Turoperator in Georgien - " Bravo Travel Georgia "

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Service > AIRPORT SERVICE

Georgia Office

Adresse:
M.Kostava Gasse
1, Haus N11 0179 Tbilisi, Georgien


Mob
. +995 551 959 091
Mob
. +995 551 151 510


Email: info@bravotravel.ge

web: www.bravotravel.ge

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Airport Service - Leistungsträger: Bravo Traverl  GmbH

Der Beförderungsvertrag


Die Transferleistung kommt auf schriftliche,mündliche,fernmündliche oder online getätigte Buchung durch das Reisebüro oder die Buchungsstelle des Kunden zustande.
Bravo Travel GmbH ( BT ) ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.Entsprechend dem Beförderungswunsch des Kunden vermitteln wir den Fahrauftrag an ein von uns
ausgesuchtes,zuverlässiges Beförderungsunternehmen ( Leistungsträger ) zu dessen unten stehenden Vertragsbedingungen.Dabei handelt es sich um einen nach dem Personenbeförderungsgesetz konzessionierten Taxi oder Mietwagenbetrieb, der Ihr Vertragspartner ist. Unsere Vermittlungsgebühren rechnen wir mit Ihrem Vertragspartner ab.
Es entstehen Ihnen über den vereinbarten Fahrpreis hinaus keine zusätzlichen Kosten. Sie erteilen uns einen Vermittlungsauftrag und bevollmächtigen uns zum Abschluss eines Beförderungsvertrages mit dem Leistungsträger,Das an Sie vermittelte Beförderungsunternehmen führt die Leistungen in Eigenverantwortung und auf eigene Rechnung als Ihr Vertragspartner durch. Voraussetzung für ein Zustandekommen des Beförderungsvertrages ist der Eingang der Annahmeerklärung für den gewünschten Transfer in schriftlicher, mündlicher oder fernmündlicher Form oder online beim Reisebüro oder der Buchungsstelle. Vertragsbedingungen des Beförderungsunternehmens Inhalt des Vertrages Die Art der Transferleistung wird durch die Beschreibung der Buchung definiert. Es werden verschiedene Transfermöglichkeiten mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen gemäß jeweils gültiger Preisliste angeboten.Der Leistungsträger behält sich jedoch
Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren,vor. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen in der jeweils gültigen Preisliste.

Umbuchung oder Stornierung


Umbuchung oder Stornierungen können rechtsverbindlich nur bei der Bravo Travel GmbH erfolgen.
Das Fahrpersonal ist nicht berechtigt, Buchungen,Umbuchungen oder Stornierungen jeglicher Art entgegenzunehmen.
Umbuchungen lösen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von  € 10, pro Buchung aus , auch dann, wenn sie nicht vom Kunden zu vertreten sind. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht des Leistungsträgers zur Beförderung.
Beförderung Leistungsumfang und Beförderungspreis richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nur zu der vereinbarten Zeit und
nach voller Bezahlung des Beförderungspreises.

Transfer zum Flughafen


Für die Fahrgäste  werden die Abholzeiten vom Leistungsträger festgelegt. Sie ergeben sich aus
der Fahrzeit zum Flughafen, sowie aus den Bestimmungen der Fluggesellschaften und den jeweiligen Leistungsmerkmalen. Die Planung der Abholzeiten im First Class Tarif erfolgt durch den Leistungsträger unter Berücksichtigung von Kundenwünschen.
Der Kunde kann seine Abholzeit 2 Tage vor seinem
Abflugtermin fernmündlich erfragen bzw. erhält diese einen Tag vorher mitgeteilt. Wurde der Kunde am Vortag seines Abfluges bis 18 Uhr nicht über seine Abholzeit informiert, ist er gehalten , die Abholzeit zu erfragen. Der Leistungsträger haftet nicht für eine unterbliebene Abholung, wenn es der Kunde versäumt hat, die Abholzeit in Erfahrung zu bringen.
Sollte 15 Minuten nach der vereinbarten Abholzeit
kein Abholer eintreffen, ist der Kunde verpflichtet ,
den Leistungsträger unter der 24 Stunden erreichbaren Telefonnummer +995 551 151 510 fernmündlich davon
zu verständigen.
Der Kunde muss 30 Minuten vor und nach dem genannten Abholtermin telefonisch erreichbar sein. Ein Warten ohne telefonische Erreichbarkeit kann das rechtzeitige Eintreffen am Flughafen gefährden.
Der Leistungsträger haftet nicht für Mehraufwendungen durch einen verpassten Flug, wenn der Kunde dieser
Mitwirkungspflicht nicht nachkommt.
Transfer vom Flughafen
Die Abholzeiten am Flughafen richten sich ausschließlich nach der bei der Buchung angegebenen planmäßigen Ankunftszeit des Flugzeuges.
Im Standardtarif kann es zu Wartezeiten bis zu 90 Minuten,
Im Businesstarif bis zu 30 Minuten ab dem Eintreffen des Kunden am Meeting Point kommen. Der Leistungsträger geht dabei im Allgemeinen von mindestens 45 Minuten Zeitdifferenz zwischen der Landung des Flugzeugs und dem Eintreffen am Meeting Point aus.
Die Wartezeiten bis zur Abfahrt am Flughafen können in Ausnahmefällen auch überschritten werden, es erfolgt dadurch jedoch keine Schadensersatzpflicht des Leistungsträgers.Der Leistungsträger überprüft die von
Kunden, Reisebüros oder sonstigen Vermittlern angegebenen Zeiten nicht und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Falls der Kunde Abflugs -und Ankunftszeiten falsch
angibt und dadurch ein Transfer nicht zustande kommt,verliert er den Anspruch auf Beförderung. Eine Erstattung bereits geleisteter Beförderungsentgelte besteht nicht. Dies gilt auch, falls der Kunde bei der Angabe der Zeiten (Datum, Uhrzeit) die Abflugs -und  Ankunftszeit verwechselt oder eine falsche Flugnummer angibt.

Änderungen im Flugplan


Der Leistungsträger ist nicht für Flugverschiebungen und Flugverspätungen verantwortlich.
Dennoch versucht er auch bei Flugverspätungen - oder Verschiebungen ein Fahrzeug bereitzustellen. Allerdings
können dann zusätzliche Wartezeiten entstehen,sowie abweichende Fahrtrouten und Mehrkosten. Flugverschiebungen , die sich nach Auftragserteilung
ergeben , müssen dem Leistungsträger
sofort mitgeteilt werden. Bei Nichtanzeigen erlischt die Pflicht des Leistungsträgers zur Beförde rung. Sollte nach Ablauf der 90 - minütigen Wartezeit kein Kontakt zum
Kunden oder Auftraggeber zustande gekommen
sein, kehrt der Fahrer zum Firmensitz zurück. Die
Beförderungsleistung gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, dem Leistungsträger einen geringeren tatsächlich entstandenen Schaden nachzuweisen.
Ausnahmesituationen Streiks , extreme Wetterungsverhältnisse, Staus und Fahrzeug pannen
sind vom Leistungsträger nur in begrenztem Maße kalkulierbar, sodass vom Kunden in diesen Fällen auch längere Wartezeiten zu akzeptieren sind. Sollte der Fahrgast durch fahrlässiges Verschulden des Leistungsträgers auf ein anderes Beförderungsmittel angew
iesen sein, ersetzt der Leistungsträger die Fahrtkosten in Höhe des Bundesbahn - Fahrpreises zweiter Klasse.
Taxikosten werden nicht erstattet. Liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz vor, wird darüber hinaus vom Leistungsträger kein weiterer Schadensersatz geleistet.


Rücktritt


Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Der Rücktritt vom Transportvertrag durch den Kunden / das Reisebüro ist generell schriftlich beim Leistungsträger anzuzeigen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Leistungsträger. Es werden folgende Rücktrittspauschalen erhoben:
Stornierungsgebühren nur bei Stornierungen am Transfer
-Tag an. Bis  4 volle Arbeitstage vor Beginn des  Transfers  werden keine Stornierungsgebühren erhoben.
Danach entstehen Stornierungsgebühren in Höhe von 70% des Gesamtfahrpreises.
Wird bei einem bestellten Hin - und Rücktransfer vom Kunden ein Teiltransfer nicht in Anspruch genommen, findet ebenfalls diese Stornoregelung Anwendung. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, den Nachweis darüber zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist .Gepäck Pro Fahrgast wird ein Koffer und ein Stück Handgepäck kostenlos befördert. Bei Mehr - Gepäck werden Zuschläge entsprechend der jeweils gültigen Preisliste erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in
Ausnahmefällen und gegen Aufpreis befördert werden. Die Beladung des Fahrzeuges mit Ihren Gepäckstücken stellt eine Gefälligkeitsleistung des Fahrers dar und
erfolgt auf Ihr eigenes Risiko. Der Leistungsträger haftet nicht für verursachte Schäden an Gepäckstücken durch seine Erfüllungsgehilfen
.

Gewährleistung


Bravo Travel Gmbh
( BT ) haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung der vereinbarten Fahrten, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Transfer leistungen. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen
der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet
BT gegenüber dem Kunden im Schadensfalle im
Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung von  BT  auf das Dreifache des
vereinbarten Transfer preises. BT haftet im Übrigen nur für grobes Verschulden. Er haftet jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich zur Kenntnis von BT zu bringen.

Verjährung


Alle Ansprüche verjähren 6 Monate nach Beendigung der Beförderung.

Der Gerichtsstand von BRAVO TRAVEL ist der Sitz des  Veranstalters.


Allgemeines

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Bedingungen zur Folge.
Stand:
01.01.2014

 
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